Hygienekonzept Fußball
TV Friesen Milse e.V
– Fussballabteilung –
Milser Str. 40a 33729 Bielefeld
Maßnahmen und Regeln zum Infektionsschutz der Fußballabteilung des TV Friesen Milse e.V. auf Grundlage der CoronaSchVO NRW der aktuell gültigen Fassung
Einleitung:
Durch die Lockerungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist es uns als Verein wieder erlaubt den Trainings- und Spielbetrieb unter Einhaltung bestimmter Regeln wieder aufzunehmen. Des
Weiteren fühlt sich der Verein auch in der Pflicht die Gesundheit der Vereinsmitglieder sowie die Gesundheit der Zuschauer zu schützen.
Wichtig ist es hierbei, dass sich alle an die vorgegebenen Regeln und Richtlinien halten.
Allgemeine gesundheitliche Vorgaben:
An Trainings- bzw. Spielbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die...
- keinerlei Krankheitssymptome aufweisen(Husten, Fieber, Atemnot, allgemeine Erkältungssymptome)
Der Zugang zum Trainings- bzw. Sportgelände ist außerdem unzulässig für Personen, die...
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- in einem gemeinsamen Haushalt mit Personen leben, welche o.g. Symptome aufweisen
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- die in einem gemeinsamen Haushalt mit einer „positiv“ auf Corona getesteten Person leben
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- die einen direkten Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person haben / hatten
Die betroffenen Personen dürfen für mindestens 14 Tage nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen und sind verpflichtet jeweilige Information unverzüglich an die Hygienebeauftragten des Vereins weiterzugeben.
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Organisatorische Regelungen:
Voraussetzung für den Trainings- und Spielbetrieb sind behördliche Rahmenbedingungen. Außerdem behält sich der TV Friesen Milse e.V. vor jederzeit den Trainings- oder Spielbetrieb zu unterbrechen.
Die Hygienebeauftragten sind die Trainer der jeweiligen Mannschaft Verantwortliche des TV Friesen Milse e.V. :
Uwe Bokermann und Heiko Matioschat (Senioren Mannschaften) Heiko Keller und Uwe Bokermann (Jugendmannschaften) Die jeweiligen Kontaktdaten werden auf Anfrage heraus gegeben!
Die o.g. Personen sind in Ihrem Bereich verantwortlich und auch dazu verpflichtet das Hygienekonzept des TV Friesen Milse e.V. einzuhalten und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Neben den jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen / Hygienebeauftragten sind die Mitglieder des Vereinsvorstandes ebenfalls dazu berechtigt, bei Nichteinhaltung der Maßnahmen die Personen darauf hinzuweisen und diese ggf. dem Sportgelände zu verweisen.
Dokumentation:
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- Der jeweilige Trainer sorgt für eine vollständig ausgefüllte Liste mit den Daten der Trainingsteilnehmer (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum für den Aufenthalt auf dem Gelände)
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- Die Trainer sind als Hygienebeauftragte als ERSTES einzutragen
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- Die Listen müssen leserlich ausgefüllt werden, falsche oder unleserliche Angaben
oder Verweigerung der Datenerfassung bedeuten sofortiger Ausschluss vom
Training.
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- Die ausgefüllten Listen sind vom Verein mindestens 4 Wochen aufzubewahren und
auf Anfrage von Behörden unverzüglich vorzulegen. -
Umsetzung der Maßnahmen im Trainingsbetrieb
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- es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln
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- Das Training darf nur nach vorheriger Absprache und nach Zustimmung vom
jeweiligen Bereichsleiter durchgeführt werden
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- Trainer / Mannschaftsbetreuer dürfen erst dann eine Trainingseinheit leiten, wenn
Sie vorher den geltenden Regeln und Maßnahmen unterwiesen worden sind
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- Die Trainer sind dazu verpflichtet, die
Mannschaftsangehörigen und ggf. Ihre Erziehungsberechtigten über die geltenden Maßnahmen- und Hygieneregeln zu informieren -
- Die Trainer gewährleisten die Einhaltung der Gruppengrößen gem. CoronaSchutzverordnung des Landes NRW.
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- Bei Anwesenheit von mehr als einer Trainingsgruppe auf dem Gelände, dürfen diese sich weder während der Trainingseinheit, noch im Bereich der Umkleiden /Duschen (bei der Benutzung) vermischen.
Verhaltensregeln:
- Gängige Rituale (Abklatschen, In den Arm nehmen, etc.) sollten unterlassen werden. - Spucken auf und neben dem Spielfeld sollte unterlassen werden
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- Bei Spielunterbrechungen (Ansprachen, Erklärungen) ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
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- Bei Verwendung von Leibchen dürfen diese nicht getauscht werden Beginn und Beendigung der Trainingseinheiten:
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- Nutzung und Betreten der Sportanlage ist ausschließlich zum Zweck der eigenen Trainingsteilnahme gestattet.
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- Pünktlich zum Trainingsbeginn aber maximal 15 Minuten vorher treffen sich die Teilnehmer vor dem Jugendraum unter Einhaltung der Abstandsregeln. -
Übliche Begrüßungsrituale z.B. Händedruck sind zu unterlassen
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- Der Sportplatz wird gemeinsam und nur mit dem jeweiligen Trainer betreten
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- vor Betreten des Sportplatzes haben sich alle Personen die Hände
mitbereitgestellten Desinfektionsmitteln zu desinfizieren und eine Eintragung in die
Teilnehmerliste hat zu erfolgen
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- Zuschauende Begleitpersonen sind zum Training nicht zugelassen, außer wenn es
sich hierbei um Kinder im Alter unter 14 Jahren handelt, die von einer Erwachsenen Person begleitet werden. Die Begleitpersonen haben eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen und sich mit ausreichend Abstand auf dem Gelände aufzuhalten.
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- Jeder Teilnehmer hat seine eigene gefüllte Trinkflasche mitzubringen.
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- Es wird empfohlen bereits in Trainingskleidung am Sportgelände aufzutauchen.
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- Umkleiden und Duschen dürfen nur nach Zustimmung durch die Abteilungsleitung
und unter Berücksichtigung weitergehender Regelungen genutzt werden.
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- Außerhalb der Platzumrandung ist stets der Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten
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- Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken ist durch die Trainer sicherzustellen.
Diese Räumlichkeiten werden an jedem Tag der Nutzung gereinigt und desinfiziert.
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- Die Toiletten sind immer nur einzeln zu betreten, ggf. muss vor dem Gebäude
gewartet werden. Nach der Benutzung der Toilette sind die Hände zu waschen und
zu desinfizieren. -
Nutzung von Duschen und Umkleiden im Trainings- bzw. Spielbetrieb
- Die Duschen und Umkleiden dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Bereichsleitung benutzt werden. Nach Benutzung müssen diese Örtlichkeiten gesäubert und desinfiziert werden.
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- Es stehen vier Kabinen und vier Duschräume zur
Verfügung, die aber nur nach vorheriger Absprache genutzt werden dürfen. -
- Bei der Kabine erfolgt eine vorherige Zuweisung der jeweiligen Mannschaften
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- die maximale Anzahl der Personen, welche sich gleichzeitig in der Kabine befinden
sollte sich auf maximal 5 Leute beschränken und die Nutzung erfolgt unter
Einhaltung der Abstandsregeln.
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- Die maximale Anzahl der Personen, welche sich gleichzeitig im Duschraum befinden
sollte sich auf maximal 2 Leute beschränken und die Nutzung erfolgt unter
Einhaltung der Abstandsregeln.
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- Beim Verlassen der Kabinen müssen die Fenster geöffnet werden.
Regelung des Zugangs zum Sportgelände des TV Friesen MIlse e.V.
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- nur Personen, die die genannten gesundheitlichen Kriterien erfüllen erhalten Zugang zum Gelände
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- die maximale Zuschauerzahl richtet sich nach den Vorgaben der gültigen Corona Schutzverordnung des Landes NRW – Der Vereinsvorstand ist dazu berechtigt die Obergrenze weiter einzugrenzen.
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- Bei Spielen mit Zuschauerbeteiligung öffnet der Eingang 45 Minuten vor Spielanpfiff um einen geordneten Zugang zum Gelände einhalten zu können.
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- Der Eingangsbereich wird mit 2 Vereinsmitgliedern (Vorstand) besetzt um entsprechende Richtungs-und Verhaltensweisungen geben zu können. Diese werden sich farblich von allen anderen Abheben.
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- Vor Betreten des Sportgeländes müssen die Hände durch bereitgestelltes Desinfektionsmittel gereinigt werden und eine Eintragung in eine
Besucherteilnehmerliste hat zu erfolgen (Diese Liste wird mindestens für 4 Wochen
vom Verein aufbewahrt)
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- Nach Spielende ist das Gelände unverzüglich zu verlassen.
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- Zuschauer betreten und verlassen das Gelände ausschließlich durch das kleineTor
am Jugendraum
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- Beim Betreten des Eingangsbereichs bis zum Erreichen Ihres Platzes und überall
dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann muss eine
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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- Die Zählung der Zuschauer erfolgt am Eingang zum Gelände. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass die maximale Zuschauerzahl nicht überschritten wird.
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- Die Mannschaften treffen sich auf dem Parkplatz (unter Einhaltung der
Abstandsregeln und ggf. mit Mund-Nasen-Bedeckung)
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- die gesamte Mannschaft betritt das Gelände erst nach Desinfektion der Hände und
Eintragung in die Liste
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- Am Eingang wird der jeweiligen Mannschaft direkt die entsprechende Kabine
zugewiesen.
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- Die Mannschaften haben sich auf direktem Weg und unter den geltenden
Abstandsregeln ggf. mit Mund-Nasen-Bedeckung aufs Feld bzw. zu den Ihnen zugewiesenen Örtlichkeiten zu begeben und KEINE Umwege zu gehen.
Regeln für Zuschauer während des Aufenthaltes auf dem Sportgelände:
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- Den Anweisungen von Vorstand, Bereichsleitung, mit
Sonderaufgaben betrauten Vereinsmitgliedern bzw. Ordnungskräften ist Folge zu leisten. -
- Es gelten die Vorgaben zum Einhalten des Mindestabstandes. Wenn dieser nicht sicher eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt besonders in dem Ein- / Ausgangsbereich
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- Zuschauern stehen die Toiletten am Ende des Gebäudes zur Verfügung. Im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Toiletten dürfe nur einzeln betreten werden. Nach Benutzung sind Hände zu waschen und zu desinfizieren.
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Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Spielen:
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- Markierungen im Abstand von 1,5m im Eingangsbereich
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- Markierungen durch Hütchen bezüglich der Wege zum Gelände und für das
Verlassen des Geländes.
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- Hinweisschilder zum Einhalten des Mindestabstandes und zum Tragen der Mund-
Nasen-Bedeckung neben dem Eingangsbereich
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- Aufstellen von Handdesinfektionsmitteln in den Toiletten, am Eingangsbereich und
an den Zugängen zu den Kabinen geplante zeitliche Umsetzung am Spieltag ca. 80
Minuten vor Spielbeginn:
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- Treffen der unterstützenden Vereinsmitglieder zur Vorbereitung der Anlage
(Desinfektionsmittelspender bereitstellen, Hinweisschilder anbringen, Markierungen setzen, Listen zur Dokumentation / Datenerfassung bereitlegen.
ca. 60 Minuten vor Spielbeginn:
- Öffnung der Umkleiden, Duschen & Toiletten für Mannschaften und Schiedsrichter
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ca. 45 Minuten vor Spielbeginn:
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- Öffnung des Eingangs
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- Eingangskontrolle durch Einweiser
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- Dokumentation der Zuschauer
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- Kontrolle, dass alle anwesenden Personen das Gelände verlassen
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- Lüftung der Kabinen / Duschen / Toiletten
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- Säuberung und Desinfektion der Kabinen / Duschen und Toiletten
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- Mülleimer werden geleert
Informationspflicht und Datenschutz
Im Fall, dass zwei Wochen nach Besuch der Sportstätte bzw. der Trainingseinheit oder des Spiels eine Infektion oder ein Kontakt zu einer infizierten Person festgestellt wird, besteht die Verpflichtung umgehende Information an den Verein zu geben.
Die Informationen aller Teilnehmer müssen erfasst werden. Wird dies nicht akzeptiert, wird diese Person dem Gelände verwiesen, eine Teilnahme als Spieler oder Zuschauer ist dann nicht mehr möglich. Personenbezogene Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen werden ausschließlich verwendet, um die Anforderungen des Infektionsschutzgesetztes zu erfüllen. Sobald die Aufbewahrung dieser Daten nicht mehr nötig ist, werden diese vernichtet. Die Teilnehmerlisten werden nach 4 Wochen Aufbewahrung vernichtet.
Die Nutzung der Sportangebote, ebenso wie das Betreten der Sportanlage erfolgen auf eigene Gefahr. Der Vorstand des Vereins sorgt lediglich für die Wahrung und Umsetzung der geltenden Verhaltens-und Hygienevorschriften zur Minimierung des Ansteckungsrisikos. Der Verein übernimmt keine Haftung, auch nicht in dem Fall, dass ihm Grunderkrankungen und / oder gesundheitliche Probleme der Teilnehmer bekannt sein sollte.
Sportliche Grüße
Vorstand der Fußballabteilung TV Friesen Milse